Crewvertrag

Was ist ein Crewvertrag für einen Segeltörn?

Ein Crewvertrag beim Segeltörn ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen der Zusammenarbeit und die Verantwortlichkeiten zwischen dem Skipper und der Crew regelt. Er dient der rechtlichen Absicherung der Beteiligten und soll vor Unkosten durch Crewausfälle schützen.

Der Vertrag kann Regelungen zu den auf dem Segeltörn resultierenden Kosten, inklusive der Chartermiete, enthalten.

Trotz des Vorhandenseins eines Crewvertrags haftet der Skipper für Verletzungen oder den Tod von Mitseglern, unabhängig von den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Ob und wieviel eine Skipperhaftpflichtversicherung davon regeln kann, bleibt zu prüfen.

Crewvertrag für Segeltörn

Crewvertrag

Der Crewvertrag hilft beim Segeln einige der juristischen Rahmenbedingungen für Skipper und Crew vertraglich zu regeln. Der dargebotene Crew-Vertrag auf Basis der Mitseglervereinbarung von www.yacht.de wurde funktional erweitert und im Buch „Der erfolgreiche Chartertörn“ erläutert.

Vollständig aus einer möglichen Haftung beim Segeln befreien lassen kann sich der Skipper jedoch nicht. Verwendet man die folgenden Crewvertrag in unveränderter, mit der Crew unverhandelter Form, hat sie wohl „AGB-Charakter“, wie die Juristen sagen. In AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) kann man bestimmte Dinge (e.g. Haftung bei grober Fahrlässigkeit) nicht ausschließen.

Eine andere Bezeichnung für einen „Crewvertrag“ ist „Mitseglervereinbarung“. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen die Skipperhaftpflicht-Versicherung und die Kautionsversicherung für die Segelyacht.

Der Autor dieses Beitrags ist kein Jurist und kann daher nur empfehlen, die Vorlage vor Verwendung zu verstehen und ggf. juristischen Rat einzuholen.

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Siehe „Der erfolgreiche Chartertörn“, Delius Klasing, Seite 27.

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