Mitseglervereinbarung Vorlage

Die Mitseglervereinbarung gibt Ihrem Segeltörn einen vertraglichen Rahmen. Sie behandelt Fragen der Haftung innerhalb der Crew untereinander und regelt die finanziellen Aspekte zwischen Skipper und Crew und innerhalb der gesamten Mitsegler.

Sehr empfehlenswert aus Sicht des Skippers ist, die Mitsegler-Vereinbarung vor Unterzeichnung des Chartervertrags durch die Crew unterzeichnen zu lassen. So kann besser sichergestellt werden, dass alle Crew-Mitglieder ihren Anteil an den Charterkosten für die Segelyacht (Bootscharter) begleichen und keiner einfach mal so abspringt. Wenn gewünscht, kann zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.

Für die Reihenfolge der Vertragsabschlüsse sei an dieser Stelle folgende Empfehlung gegeben:

  1. Charter-Angebote bei Agenturen oder online einholen und das passende Angebot auswählen
  2. Mitsegler-Vereinbarung erstellen und von allen Crew-Mitglieder unterzeichnen lassen, ggf. Teilzahlung Vorkassen von den Mitseglern erbeten.
  3. Nun erst den Chartervertrag unterzeichnen und an die Charter-Agentur zurücksenden.

Die dargebotene Mitseglervereinbarung stammt von www.yacht.de und wurde funktional erweitert.

Weitere Aspekte zur Mitseglervereinbarung bzw. zum Crewvertrag sind im Buch „Der erfolgreiche Chartertörn“ erläutert. In der auf dieser Webseite hinterlegten Datei ist eine Excel-Tabelle integriert, so dass die Kalkulation innerhalb der Vorlage automatisiert ausgeführt werden kann.

Vollständig von einer möglichen Haftung befreien lassen kann sich ein Skipper jedoch nicht. Verwendet man die folgende Mitseglervereinbarung in unveränderter, mit der Crew unverhandelter Form, hat sie wohl „AGB-Charakter“, wie die Juristen sagen. In AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) kann man bestimmte Dinge (e.g. Haftung bei grober Fahrlässigkeit) nicht ausschließen. Aktuell entwickeln sich die Skipperhaftpflichtversicherungen weiter und schließen teilweise ‚grobe Fahrlässigkeit‘ mit ein. Bitte informieren Sie sich über die gültige Rechtssprechung.

Diese Webseite bietet keinen juristischen Rat. Daher wird dem Leser empfohlen, die unten verlinkte Vorlage der Mitseglervereinbarung vor Verwendung selbst zu verstehen und ggf. juristischen Rat einzuholen.

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